Das ist der Betrag, den Sie in einen Kreditvertrag einbringen. Ergibt sich aus dem Wert des Eintauschfahrzeuges und/oder aus einer Barzahlung. Mindestens 20% laut Konsumentenschutzgesetz erforderlich, keine Obergrenze.
Bei höherer Anzahlung haben Sie mehr Möglichkeiten, Ihren Kreditvertrag zu gestalten: Ihre Raten werden niedriger oder die Laufzeit kürzer.
siehe Eigenmittel -> Kaution
Das ist der Betrag, den Sie in einen Leasingvertrag einbringen (Obergrenze: 50% des Anschaffungswertes inkl. MWSt. Bei Eigenmitteln mit mehr als 50% bietet sich die Kreditfinanzierung an). Ergibt sich aus dem Wert des Eintauschfahrzeuges und/oder aus einer Barzahlung und kann wie folgt verwendet werden:

Bei höherer Anzahlung haben Sie mehr Möglichkeiten, Ihren Kreditvertrag zu gestalten: Ihre Raten werden niedriger oder die Laufzeit kürzer.
Mietvorauszahlung
Laut steuerlichen Regeln max. 30% des Anschaffungswertes inkl. MWSt. Aus der Mietvorauszahlung muss die Leasinggesellschaft 20% MWSt. dem Finanzamt abliefern. Der verbleibende Betrag wird gleichmäßig auf die Monate der Laufzeit verteilt und mindert Ihre Monatsmiete. Am Ende der Vertragslaufzeit ist die Mietvorauszahlung aufgebraucht.

Eine Mietvorauszahlung erleichtert Ihnen die monatliche Zahlung, erspart Ihnen Zinsen und bietet Sicherheit.
Kaution
Zusätzlich zur Mietvorauszahlung oder zur Gänze als Kaution. Die Kaution selbst bleibt in voller Höhe bis zur Beendigung des Vertrages bestehen.

Lassen Sie sich in den Vertragsbedingungen zeigen, was mit Ihrer Kaution bei Beendigung des Vertrages geschieht.
Bekommen Sie sie wieder zurück?
Oder müssen Sie eine Kautionsverzichtserklärung unterschreiben?
Das ist dann der Fall, wenn der vertragliche Restwert höher als der Marktwert ist.
Renault Finance : Bei uns können Sie am Vertragsende frei über die Kaution verfügen und diese beispielsweise im nächsten Leasingvertrag als Eigenmittel einbringen.
| Fahrzeugwechsel während der Vertragslaufzeit | Leasing |
Der Umstieg von einem Leasingfahrzeug auf ein anderes ist immer nur nach Beendigung des laufenden und dem Abschluss eines neues Vertrages möglich. Der ausliefernde Händler oder die Leasinggesellschaft sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug während der Laufzeit zurückzukaufen.
Es bedarf immer einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Händler über die Rücknahme des derzeitigen Wagens, den Preis des Neufahrzeuges und die daraus resultierenden Zahlungen sowie einer Zustimmung der Leasinggesellschaft zum neuen Vertrag.
Ihr Renault Partner fragt bei der Leasinggesellschaft um den abzudeckenden Restwert (Buchwert) an und stellt diesen Betrag dem Marktwert gegenüber.
Es kann sich für Sie eine Aufzahlung ergeben, wenn der aktuelle Restwert höher ist als der Marktwert.
Das ist immer dann der Fall,- wenn der Leasingvertrag noch jung ist (Sie wollen z.B. einen 60-Monats-Vertrag nach 24 Monaten beenden), oder
- wenn der Restwert zum Vertragsende zu hoch angesetzt war, denn Sie haben mit Ihrer Miete noch nicht die tatsächliche Wertminderung des Fahrzeuges bezahlt.
Dagegen ergibt sich für Sie ein Guthaben, wenn der Buchwert niedriger ist als der Marktwert.| Fahrzeugwechsel während der Vertragslaufzeit | kredit |
Der Umstieg auf ein anderes Fahrzeug ist entweder mit einem Objekttausch oder nach Beendigung des laufenden und dem Abschluss eines neues Vertrages möglich (keine Aufstockung). Die Bank muss ihre Zustimmung zum neuen Vertrag geben. Ihr Renault Partner fragt bei der Bank um den abzudeckenden Restkredit an, vereinbart mit Ihnen die Aufzahlung und wickelt alle Kreditformalitäten mit Ihnen ab.| Kasko-Versicherung | Leasing |
Bei manchen Leasingverträgen ist der Abschluss einer Kaskoversicherung Pflicht.
Renault Finance : Bei uns ist der Abschluß einer Kaskoversicherung im Leasingvertrag nicht verpflichtend.
| Kilometerleistung | Leasing |
Sie legen die Kilometer fest, die Sie während der Vertragslaufzeit zurücklegen werden.

Schließen Sie eine realistische Kilometerleistung ab. Wenn Sie mehr Kilometer fahren als dem Vertrag zugrunde gelegt ist, müssen Sie bei Vertragsende mit einer Nachzahlung rechnen.
Sie beträgt derzeit 0,8% vom Kreditbetrag und muss von der Bank bei Vertragsgebühr an das Finanzamt abgeliefert werden. Sie wird in der Regel mit der 1. Rate gesondert vorgeschrieben.
Sie haben in der Regel die Wahl zwischen 24 und 60 Monaten.

Wählen Sie die Laufzeit niemals länger als Sie das Fahrzeug benutzen möchten.
Wenn Sie alle 3 Jahre umsteigen (aus beruflichen Gründen oder weil es Ihnen ganz einfach Spaß macht, immer neue Autos zu fahren), dann schließen Sie auch nur einen Vertrag auf 3 Jahre mit einem marktgerechten Restwert ab. So vermeiden Sie Nachzahlungen bei einem Fahrzeugwechsel.
Möchten Sie nach Ablauf Ihres Leasingvertrages das Auto weiter nutzen, gibt es die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung; der Restwert wird auf eine zu vereinbarende Zeit weiterfinanziert.
Sie haben in der Regel die Wahl zwischen 24 und 60 Monaten.

Wählen Sie die Laufzeit entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges.