Ratgeber

Bestens gerüstet in den Winterurlaub

29.11.2022

Winterliche Straße Renault

Gute Vorbereitung ist alles, um gemütlich und ohne Stress in den wohlverdienten Winter-Urlaub zu starten. Informieren Sie sich daher vorher, welche Straßen auf Ihrer gewählten Route eventuell mautpflichtig sind, ob es Straßensperren oder Umleitungen gibt, das spart Ihnen Zeit und Nerven und vor allem Stress.

Vor dem Antreten Ihrer winterlichen Reise empfiehlt es sich, die Wetterverhältnisse zu überprüfen. Wenn Sie ins Ausland fahren, vergessen Sie nicht sich über die dortigen Winterreifen-Gesetzgebung zu erkundigen. Die Winterreifen-Pflicht in Österreich gilt von 01. November bis 15. April (für PKW bis zu 3,5 t) bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis.

 

Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Schneeketten mitzuführen ist auf jeden Fall ein Muss für den Winter-Urlaub.

Was Sie im Vorhinein vorbereiten können

1.) Sorgen Sie auf jeden Fall für klare Sicht. Reinigen Sie vor der Abfahrt die Innenscheiben mit Fensterreiniger und füllen Sie außerdem das Frostschutzmittel Ihrer Scheibenwaschanlage nach, beachten Sie hierbei, dass es sich um ein Frostschutzmittel handelt, welches den Minusgraden standhält. Spezielle Pflege- und Reinigungsmittel für winterliche Verhältnisse finden Sie hier.

 

2.) Kontrollieren Sie den Reifendruck, bevor Sie losfahren. Mitsamt der umfangreichen Ski- und Sportausrüstung und mehreren Insassen ist Ihr Auto schließlich deutlich schwerer. Eine detaillierte Anleitung zum richtigen Reifendruckmessen finden Sie hier.

 

3.) Vergessen Sie nicht auf die gesetzliche Mitführpflicht. Was man im Auto mitführen muss, ist in Europa sehr unterschiedlich geregelt. In Österreich gehört bei der Autoausrüstung neben Verbandspaket und Warndreieck auch die Warnweste für den Lenker zum verpflichtenden Standard. In manchen Ländern besteht aber Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuginsassen. Daher ist es wichtig, sich vor Antritt einer Fahrt zu informieren, was man als Auto- oder Motorradfahrer alles mitführen muss.1

 

4.) Ein Eiskratzer darf im Winter in keinem Auto fehlen! Ebenfalls zu empfehlen ist ein Schneebesen, um bei starkem Schneefall im Notfall das Auto von bedecktem Schnee freiräumen zu können.

 

5.)  Last but not least: Schneeketten! Sollten Sie doch einmal in die Situation geraten und auf ein einer eisigen Straße stecken bleiben, ist es doch gut Schneeketten im Gepäck zu haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schneeketten ganz einfach und problemlos an den Reifen Ihres Fahrzeugs montieren.

Legen Sie Ihr Auto in Ketten - aber richtig!

Mit nur wenigen Handgriffen ist die klassische Schneekette mit dem Ring auf der Radinnenseite auf Ihren Antriebsrädern montiert - wir zeigen Ihnen wie es geht, dennoch empfiehlt sich immer ein Blick in die Bedienungsanleitung Ihrer Schneeketten, schließlich kann die Montageart je nach Modell leicht variieren.

 

1.) Zuerst werden die Schneeketten vor den Rädern und dann hinter den einzelnen Rädern durchgeschoben.

 

2.) Im nächsten Schritt werden die Schneeketten an beiden Enden des Montagerings gefasst und an der Oberseite des Rades so zusammengeführt und verschlossen - die kurzen Ketten am vorderen Verschluss ebenso. Danach werden die Ketten so lange nachjustiert, bis sie gleichmäßig am jeweiligen aufliegen.

 

3.) Abschließend wird die lange Spannkette in das Kettenschloss gelegt und so festgezogen, dass die gesamte Schneekette möglichst dicht am Reifen liegt. Auf einem kurzen Probestück sollte über einige Meter vorsichtig getestet werden, ob sich bei der Fahrt nichts lockert.

 

Sollten Sie noch Fragen haben oder auf der Suche nach geeigneten Schneeketten für Ihr Auto sein, statten Sie unserem Zubehör-Shop einen Besuch ab oder lassen Sie sich von Ihrem Renault Partner gerne weiter beraten.

 

 

 

(Stand 11/2022, Irrtümer vorbehalten)

 

1 Quelle: www.oeamtc.at