Ratgeber

Verkehrsschild nicht lesbar? Das gilt bei Schnee & Schmutz

26.1.2023

Schneelandschaft aus dem Auto

Verkehrsschilder ermöglichen ein zivilisiertes Miteinander im Straßenverkehr. Doch was passiert, wenn sie derart zugeschneit oder verschmutzt sind, dass ihre Bedeutung nicht mehr sofort erkennbar ist? Müssen Autofahrende z.B. ein Knöllchen bezahlen, obwohl das entsprechende Hinweisschild auf ein Tempolimit verschneit war? Wir geben Antworten auf diese und weitere Fragen.

Während der Wintermonate kommt es insbesondere in schneereichen Regionen häufiger vor, dass Verkehrsschilder von der weißen Pracht stark oder gar komplett verhüllt sind. Ihre genaue Bedeutung ist für Autofahrende somit unter Umständen nicht sofort erkennbar. Aber genügt das als Ausrede – zum Beispiel bei einer ungewollten Geschwindigkeitsübertretung?

 

Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.1

 

Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.1

Verschneite Verkehrsschilder sind kein Freifahrtschein für Sündende

Doch Vorsicht! Denn wie so oft im Leben gibt es auch in diesem Fall gleich mehrere große „Aber“: Ist die Bedeutung eines Verkehrsschildes aufgrund seiner charakteristischen Form eindeutig, behält es auch zugeschneit und verdreckt seine Gültigkeit. Prominente Beispiele hierfür sind das achteckige Stoppschild sowie das umgedrehte Dreieck für „Vorrang geben“. Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.

 

Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

 

Auch für die Kurzparkzone gibt es keine Ausnahme. Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.1

Oberstes Gebot: eine angepasste und gemäßigte Fahrweise

Hinzu kommt: Ausnahmslos für alle Verkehrsteilnehmende gilt die Regel, dass die Fahrweise stets an die jeweiligen Bedingungen angepasst werden muss. Und zwar auch unabhängig von etwaigen Tempovorschriften. Der Automobilclub bringt es auf die ebenso einfache wie eindrückliche Formel: „Du darfst nur so schnell fahren, dass du das Fahrzeug ständig beherrschen kannst.“

 

Auch die Nummerntafel muss vom Schnee befreit werden. Grundsätzlich sind Fahrzeuglenker laut Kraftfahrgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kfz-Kennzeichen lesbar ist. Wer sein Auto freischaufelt, dann aber mit verschneiter Nummerntafel losfährt, macht sich mit Sicherheit strafbar. Aber wie weit gibt es eine Pflicht, bei starkem Schneefall in regelmäßigen Abständen anzuhalten, um die Tafel zu säubern? Die Verkehrsjuristin Gabriele Zöscher vom ÖAMTC sagt dazu: „Der Gesetzgeber sagt nicht, dass das Kennzeichen permanent gereinigt werden muss; wenn man allerdings einen Zwischenstopp macht – etwa bei der Tankstelle - und merkt, dass das Kennzeichen unlesbar ist, ist es zumutbar, auch das Kennzeichen zu reinigen.“ Ändert sich während der Fahrt hingegen die Witterung und der massive Schneefall hört auf, empfiehlt sich laut Zöscher auf jeden Fall ein Stopp, um das Kennzeichen wieder gut lesbar zu machen.2

 

Eine etwas unklare Rechtslage gilt, wenn die Windschutzscheibe vom Schnee bedeckt ist und der Parkschein sich aber natürlich im Innenraum des Autos befindet. In Wien gibt es z.B. die Dienstanweisung, dass die Organe der Parkraumbewachung das Auto nicht berühren dürfen, d.h. den Schnee nicht entfernen dürfen. Andererseits kann dem Autofahrer nicht zugemutet werden, bei Schneefall regelmäßig Nachschau zu halten, ob die Windschutzscheibe frei und somit der Parkschein sichtbar ist. Wir empfehlen daher, um Missverständnissen vorzubeugen, an verschneiten Tagen einen Parkschein mittels Handyparken zu lösen.3

 

 

 

(Stand 01/2023, Irrtümer vorbehalten)

 

 

1 Quelle : https://www.oesterreich.gv.at

2 Quelle : https://www.kleinezeitung.at

3 Quelle: https://www.trend.at