Ratgeber

Anhänger und Co.: Das sollten Sie wissen

3.9.2025

Anhängerkupplung von Scenic

Sie lieben Campen, besitzen aber kein Wohnmobil? Sie wollen große Lasten transportieren, Ihnen fehlt aber ein Transporter? In diesen Fällen könnten Sie auf einen entsprechenden Camping- oder Transportanhänger zurückgreifen. Wir haben Tipps rund um das Thema Anhänger für Sie zusammengestellt und informieren Sie, was Sie mit Ihrem Pkw-Führerschein überhaupt ziehen dürfen. 

 

Die gebräuchlichste Anhängerbauart – gleich ob fürs Camping oder den Transport – ist der sogenannte Starrdeichselanhänger. Dabei ist die Deichsel starr mit dem Rahmen des Anhängers verbunden. Er hat in der Regel eine oder – als Tandemanhänger – zwei Achsen. Ob ein Anhänger gebremst oder ungebremst sein muss, hat der Gesetzgeber klar geregelt. Anhänger mit maximal 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht gelten als leichte Anhänger und benötigen keine eigene Bremse. Zudem darf das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichts inklusive Zuladung das um 75 Kilogramm erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

 

Bringt der Anhänger mehr als 750 Kilogramm auf die Waage, ist eine Bremse vorgeschrieben, die in der Regel als Auflaufbremse ausgeführt ist. Der Bremsassistent Ihres Fahrzeugs arbeitet in jedem Fall wie üblich. 

Wer darf was ziehen?

Welches Gewicht Ihr Fahrzeug ziehen darf, finden Sie ganz einfach im Zulassungsschein Ihres Fahrzeugs. In den Feldern O.1 und O.2 stehen die maximalen Anhängelasten für gebremste und ungebremste Anhänger.

 

Etwas komplizierter ist es da schon bei der Fahrerlaubnis. Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie leichte Anhänger immer ziehen. Damit ergibt sich eine höchstzulässige Gesamtmasse des Gespanns von 4.250 kg. Die höchstzulässige Gesamtmasse bei schweren, auflaufgebremsten Anhängern beträgt 3.500 kg, wobei der Anhänger inklusive Beladung nicht schwerer sein darf als das Zugfahrzeug.1 

 

Wer mehr Gewicht oder mehrachsige Hänger ziehen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse BE oder C, wie sie beispielsweise für Nutzfahrzeuge erforderlich ist. 

 

1 Quelle: www.oeamtc.at 

Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

Grundsätzlich gilt in Österreich für Fahrten mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Autostraßen. Gespanne mit leichtem Anhänger dürfen auf Freilandstraßen 100 km/h fahren, für schwere Anhänger gilt eine Beschränkung von 80 km/h. 

Verschiedene Arten von Anhängerkupplungen

Für Pkw haben sich drei Arten von Anhängerkupplungen eingebürgert: starre, abnehmbare und versenkbare. Die günstigste Variante ist eine starre Anhängerkupplung. Die beiden letztgenannten bieten hingegen den Vorteil, dass sie entfernt beziehungsweise weggeklappt werden können und damit die Optik des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.

 

Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass eine versenkbare oder abnehmbare Anhängerkupplung eingeklappt oder abgenommen werden muss, wenn kein Anhänger gezogen wird. Das gilt nur dann, wenn die Kugel der Kupplung das Kennzeichen verdeckt. Dennoch aufgepasst: Bei einem Unfall könnte die Versicherung sich darauf berufen, dass der Schaden am geschädigten Fahrzeug durch die nicht entfernte Anhängerkupplung größer ausfiel und somit ein Mitverschulden gegeben sei. Deshalb raten Versicherer dazu, abnehmbare Anhängekupplungen auch tatsächlich abzunehmen, wenn sie nicht benötigt werden, obwohl dazu keine gesetzliche Pflicht besteht.2 

 

2 Quelle: www.arag.de 

Ein Anhänger muss versichert werden – Ausnahme sind Sportanhänger

Da Anhänger nicht als Teil eines Fahrzeugs gelten, müssen sie in Österreich, gleich wie in Deutschland, versichert sein, um eine Zulassung erhalten zu können. Wie bei einem Auto bieten die Versicherer dabei Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen an. Auch die Leistungen sind vergleichbar. Die Teilkasko greift also beispielsweise auch bei Diebstahl. Die Vollkasko deckt selbstverschuldete Unfälle, Totalschäden oder Schäden durch Vandalismus ab. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind sogenannte Sportanhänger. Darunter versteht der Gesetzgeber Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten und Tieren wie Pferdeanhänger oder Anhänger für Sportboote, Segelflugzeuge, Rennmotorräder oder Rennwagen. Die Tarife für eine Versicherung richten sich übrigens nach Bauart und Größe des Anhängers.3

 

3 Quelle: www.devk.de 

Auch der Anhänger muss zur Hauptuntersuchung

Wie Ihr Fahrzeug muss auch Ihr Anhänger in regelmäßigen Abständen zur „Pickerl-Überprüfung“. Wie oft, hängt unter anderem vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Einen neuen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3.500 Kilogramm müssen Sie erstmals nach drei Jahren, anschließend nach zwei Jahren und danach jährlich bei einer Prüforganisation vorführen.4

 

4 Quelle: www.oeamtc.at

 

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