Bis zu 5.400 Euro sparen
Die E-Mobilitätsförderung
Gefördert werden für Privatpersonen E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der Pauschalbeträge möglich.
Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:
• 3.000 Euro pro PKW mit reinem Elektro und Brennstoffzellenantrieb bzw.
• 1.300 Euro pro Leichtfahrzeug
Auch für die Ladestation gibt es Zuschüsse: diese reichen von 600 bis 1.800 Euro. Genauere Details zu den E-Mobilitätsförderungen finden Sie im Leitfaden vom Klima- und Energiefonds Österreich.
Bis zu € 5.400,- sparen
Auf Elektroautos mit Batterie- oder Brennstoffzellen-Antrieb entfällt der größte Anteil der E-Mobilitätsförderung: ihre Anschaffung wird mit bis zu 5.400 Euro unterstützt. Als Voraussetzung gilt, dass der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und der geladene Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Entdecken Sie die förderfähigen Elektroautos von Renault:
Twingo E-Tech Electric
Zoe E-Tech Electric
Megane E-Tech Electric
Kangoo Van E-Tech Electric
Details zur Förderung von Elektroautos und dem Ablauf der Antragstellung finden Sie unter www.umweltfoerderung.at.
Details zur Förderung von Plug-In Hybrid Fahrzeugen und dem Ablauf der Antragstellung finden Sie unter www.umweltfoerderung.at.
Bis zu € 1.800,- Euro
Zusätzlich zur Anschaffung des Elektroautos oder Plug-In Hybrid Fahrzeugs wird auch der Kauf einer entsprechenden Ladestation gefördert. Die Beträge hierfür unterscheiden sich je nach Gerätetyp.
Die förderfähige Ladeinfrastruktur:
Details zur Förderung der Ladeinfrastruktur und dem Ablauf der Antragstellung finden Sie www.umweltfoerderung.at.
Die E-Mobilitätsförderung kann auf der Registrierungsplattform www.meinefoerderung.at beantragt werden. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel vor Ablauf dieser Frist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion festgelegt werden.
Um die E-Mobilitätsförderung zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein und ein Antrag in zwei Schritten gestellt werden:
Bitte achten Sie vor dem Kauf Ihres Fahrzeugs jedenfalls darauf, dass Sie Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen beziehen und Ihr Wunschfahrzeug in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge zu finden ist.
Als Renault Fahrer sind Sie jedenfalls sicher unterwegs: Alle derzeit erhältlichen Elektroautos (Twingo E-Tech Electric, Zoe E-Tech Electric, Megane E-Tech Electric und Kangoo Van E-Tech Electric.) und Plug-In Hybride (Captur E-Tech Plug-In, Megane und Megane Grandtour E-Tech Plug-In) von Renault zählen zu den förderfähigen Fahrzeugen (Stand Mai 2022).
Die Registrierung auf www.meinefoerderung.at.
Mit erfolgter Registrierung sind die Fördermittel 36 Wochen lang für Sie reserviert.
Bitte beachten Sie: Bitte beachten sie, dass mit der Registrierung noch kein Förderungsantrag gestellt wird. Die Registrierung dient der Identifikation des Projekts und der Übermittlung Ihres persönlichen Zugangs zur Online-Plattform für die Antragstellung. Nach der erfolgreichen Registrierung haben sie maximal 36 Wochen Zeit, den Förderungsantrag für das registrierte Elektro-Fahrzeug/die registrierte Ladeinfrastruktur über die Online-Plattform zu stellen. Aus diesem Grund sollte der Zeitpunkt der Registrierung so gewählt werden, dass das Fahrzeug/die Infrastruktur jedenfalls fristgerecht geliefert, bezahlt und zugelassen (Fahrzeug)/installiert (fix installierte Ladeinfrastruktur) werden kann, sodass alle erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung innerhalb dieser Frist übermittelt werden können. Bei Kauf des Elektro-Fahrzeugs/der Ladeinfrastruktur VOR Durchführung der Registrierung ist das Rechnungsdatum im Zuge der Registrierung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Frist für die Antragstellung nach 9 Monaten ab Rechnungsdatum bzw. 36 Wochen ab Registrierungsdatum endet (das jeweils frühere Datum ist ausschlaggebend). Achten Sie daher genau auf die korrekte Eingabe des Rechnungsdatums! Wird innerhalb dieser Frist kein Antrag gestellt verfällt die Registrierung und es kann kein Antrag mehr gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über Ihren persönlichen Link, der Ihnen nach erfolgter Registrierung per E-Mail zugeschickt wird. Das Fahrzeug muss zu diesem Zeitpunkt übernommen, bezahlt und zugelassen sein.
Bitte beachten Sie auch den letzten Zeitpunkt für die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen in Ihrem Registrierungs-E-Mail.
Alle für die Registrierung und Antragstellung erforderlichen Unterlagen und zu beachtenden Punkte finden Sie im Leitfaden E-Mobilität für Private unter Abschnitt „6.0 - Details zur Antragstellung“.
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